Verhaltenstherapeutische Interventionen bei JUVENIS in Wien

Verhaltenstherapie bei Zwangsstörungen

1-3% der Allgemeinbevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens an Zwangsstörungen. Charakteristisch dafür ist ein schleichender Beginn der Erkrankung rund um das 20. Lebensjahr. Betroffene versuchen lange Zeit, ihre Symptome zu verbergen und begeben sich meist erst sehr spät in eine Behandlung. Chronische Verläufe sind daher sehr häufig.

Im Ärztezentrum JUVENIS in Wien werden Zwangsstörungen mithilfe verhaltenstherapeutischer Interventionen behandelt.

Zwangsstörungen Hände waschen

Behandlungen & Therapien bei Zwangsstörungen

Zwangshandlungen und Zwangsgedanken

Unter Zwangshandlungen werden exzessive Wiederholungen alltäglicher Verhaltensweisen verstanden, welche nach bestimmten Regeln oder stereotyp ausgeführt werden. Sie haben das Ziel, Anspannung zu reduzieren oder befürchtete Bedrohungen/Katastrophen zu verhindern. Die Handlungen sind deutlich übertrieben. Beispiele für Zwangshandlungen: Zählzwang, Ordnungszwang, Kontrollzwang, Waschzwang, Reinigungszwang, Berührungszwang, Putzzwang, Fragezwang, Wiederholungszwang, Sammelzwang etc.

Zwangsgedanken sind Gedanken (auch Vorstellungen oder Handlungsimpulse), die sich aufdrängen und von Betroffenen als sinnlos, störend, beschämend, abstoßend oder lästig erlebt werden. Mögliche Inhalte von Zwangsgedanken: Krankheit, Sexualität, Verschmutzung, Aggression, Religion, Streben nach Ordnung etc.

Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.

Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen werden von Betroffenen als eigene Gedanken / Handlungen angesehen und nicht als von außen aufgezwungen. Sie wiederholen sich  ständig und werden als unangenehm, übertrieben und unsinnig empfunden. Gegen mindestens einen Zwangsgedanken oder eine Zwangshandlung wird erfolglos Widerstand geleistet. Die Betroffenen leiden unter ihren Symptomen oder werden durch diese in ihrer sozialen oder individuellen Leistungsfähigkeit behindert. Wenn Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen oder beides an den meisten Tagen über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen vorliegen, spricht man von Zwangsstörungen.

Zwangsgedanken (z.B. „meine Hände sind voll von Bakterien“) lösen Unbehagen, Angst, Ekel, Scham aus. Diese unangenehmen Emotionen führen bei Betroffenen zu Zwangshandlungen (z.B.: Wiederkehrende Gedanken, Bilder oder Handlungen wie z.B. Waschen der Hände), welche das Unbehagen vorübergehend verschwinden lassen – man spricht von Neutralisieren.

Behandlungsablauf bei Zwangsstörungen

Um körperliche Ursachen  für die Symptomatik auszuschließen, wird eine medizinische Untersuchung vor jeder Psychotherapie dringend empfohlen.

Jeder Behandlung geht eine genaue Diagnostik (Differentialdiagnostik) voraus. Diese erfordert unter anderem eine fundierte Analyse der Zwangsgedanken und Rituale (z.B.: Schwankungen der Symptome; Erwartungen und Befürchtungen; Situationen, in denen die Zwänge auftreten; Situationen, die aufgrund der Zwänge vermieden werden). Dabei kommt es meist auch zum Einsatz von spezifischen psychologischen Fragebögen. Zudem wird ein individuelles Erklärungsmodell erstellt, welches Einsicht in die Entwicklung der Störung bietet. Dieses umfasst vorexistierende Risikofaktoren (z.B. Erziehungsstile in der Familie oder in der Schule, genetische Faktoren etc.) ebenso wie Auslöser (z.B. akute oder chronische Belastungen) und aufrechterhaltende Faktoren (z.B. Neutralisieren, Vermeidungsverhalten) der Krankheit, welche im Rahmen der Behandlung besondere Berücksichtigung finden.

Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.

Verhaltenstherapeutische Interventionen bei Zwangsstörungen

  • Therapeutische Beziehung: Eine tragfähige Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn stellt für die Behandlung einen wichtigen Wirkfaktor dar und ist Voraussetzung für therapeutische Interventionen.

  • Psychoedukation: Umfassende Vermittlung von krankheitsrelevanten Informationen.

  • Exposition mit Reaktionsmanagement (ERM) bei Zwangshandlungen: Der Patient/Die Patientin wird mit einem angstauslösenden Stimulus (real oder in der Vorstellung) konfrontiert (Exposition) und darf seine/ihre Zwangsrituale nicht ausführen. Z.B.: Ein Patient/Eine Patientin, der/die unter einem ausgeprägten Waschzwang leidet, wird aufgefordert mit seiner/ihrer Hand den Straßenboden zu berühren und darf sich danach nicht waschen. Der Patient/Die Patientin soll lernen, die damit einhergehenden negativen Emotionen, Kognitionen sowie die erhöhte physiologische Erregung auszuhalten. Die Übung darf nicht abgebrochen werden, bevor der Patient/die Patientin einen Angstabfall erlebt. Er/Sie soll erfahren, dass die gefürchteten Konsequenzen ausbleiben.

  • Exposition mit Reaktionsmanagement (ERM) bei Zwangsgedanken: Dabei wird der schlimmste Zwangsgedanke (z.B. „ich töte mein Kind“) möglichst genau beschrieben: Das gefürchtete Ereignis soll in der Gegenwart, mit klaren Worten, in der Ich-Form und sehr detailreich – wie in einem Drehbuch – ausformuliert werden. Der Patient/Die Patientin verfasst einen ersten Entwurf zu Hause, welcher im Rahmen der Therapiestunde mit dem Therapeuten vervollständigt wird. Der Patient/Die Patientin wird aufgefordert, die angstbesetzte Geschichte – in Anwesenheit des Therapeuten – laut vorzulesen. Durch wiederholtes Vorlesen oder Anhören auch zu Hause, verliert die Geschichte ihre Bedrohlichkeit. Die Exposition kann auch durch wiederholte, detailreiche Vorstellung des gefürchteten Ereignisses – unter therapeutischer Anleitung – erfolgen.

    Bei quälenden – für den Patienten/die Patientin moralisch verwerflichen oder bedrohlichen – Zwangsgedanken, kann es auch hilfreich sein, denselben aufzunehmen (Handy, MP3-Player, Diktiergerät) und immer wieder anzuhören (Loop Tapes).

    Sämtliche Gedanken oder Verhaltensweisen, die kurzfristig die Angst (ausgelöst durch den Zwangsgedanken) reduzieren würden, müssen im Rahmen der Exposition unterbleiben.

  • Prolongierte Exposition (bei Zwangshandlungen und/oder Zwangsgedanken): Zwangsinhalte entstehen nicht zufällig, sondern lassen sich auf belastende lebensgeschichtliche Ereignisse zurückführen. Diese Zusammenhänge sind dem Patienten/der Patientin oft nicht bewusst. Während der Exposition werden die auftretenden negativen emotionalen Zustände vom Therapeuten genauer hinterfragt, z.B.: „Woher kennen Sie diese Gefühle“, „haben Sie ähnliche Emotionen früher schon einmal erlebt?“, um so diese lebensgeschichtlichen Ereignisse der Erinnerung des Patienten/der Patientin zugänglich zu machen (Affektbrücke). Die Einsicht in diese biographische Entwicklung ermöglicht eine emotionale Entlastung des Patienten/der Patientin.

  • Etikettierung von Zwangsgedanken: Die Beschreibung des Zwanges als neurobiologisches Krankheitsphänomen trägt zur emotionalen Distanzierung des Zwanges bei.

  • Funktionalität: Für eine erfolgreiche Behandlung ist die Frage nach der Funktionalität des Zwanges zentral. Das heißt es gilt zu klären, wofür der Zwang der Patientin „dienlich“ ist. Beispiele für mögliche Funktionen: Abgrenzung, Autonomie, der Zwang zur Bewältigung von Schuldgefühlen, Aggressionen, sozialer Ängste, einem mangelnden Selbstwert oder einer Depression; der Zwang als Schutz vor Verantwortung, zur Erlangung von Zuwendung oder Aufmerksamkeit etc. Ziel ist es, das Zwangsverhalten abzulegen und alternative, gesunde Bewältigungsstrategien aufzubauen.

  • Indirekte Symptomtherapie bei Zwangsstörung: Folgende Interventionen können (indirekt) zur Verbesserung der Symptomatik beitragen: Reduzierung des Perfektionismus, Reduzierung der Angst vor Kontrollverlust, Bearbeitung sozialer Defizite und Selbstwertprobleme, Verbesserung der Wahrnehmung von Emotionen, Aufbau von positiven Bewältigungsstrategien, Verbesserung der Problemlösekompetenz, Aufbau positiver Verhaltensweise, Aufarbeitung von Traumata

  • Achtsamkeit: Durch Achtsamkeitstraining soll eine Distanzierung zu den Zwangsgedanken und unangenehmen Gefühlen erreicht werden.

  • weitere Methoden: Je nach individueller Problemstellung (z.B. Persönlichkeitsproblematik, depressive Symptomatik, Alkoholabusus) können im konkreten Fall weitere psychotherapeutische Methoden zur Anwendung kommen.

Kosten

Behandlung Preis
1 Therapieeinheit zur Behandlung von Zwangsstörungen (50 Minuten) € 110

Die Kostenrückerstattung der „klinisch-psychologischen Behandlung“ erfolgt nicht über die Krankenkasse. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten – dies wäre jedoch vom Patienten bei seiner Zusatzversicherung zu erfragen.

Zudem gibt es auch die Möglichkeit, die klinisch-psychologische Behandlung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.

Team

Mag. Hilde Winkler

Mag. Hilde Winkler

Psychotherapeutin, (Verhaltenstherapie), Klinische- und Gesundheitspsychologin, Arbeitspsychologin
Mag. Dorothea Bertram

Mag. Dorothea Bertram

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision (Verhaltenstherapie), Klinische- und Gesundheitspsychologin

Kontakt

Für den Inhalt dieser Seite verantwortlich: Mag. Hilde Winkler