Verhaltenstherapeutische Interventionen bei JUVENIS in Wien
Verhaltenstherapie bei Zwangsstörungen
1-3% der Allgemeinbevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens an Zwangsstörungen. Charakteristisch dafür ist ein schleichender Beginn der Erkrankung rund um das 20. Lebensjahr. Betroffene versuchen lange Zeit, ihre Symptome zu verbergen und begeben sich meist erst sehr spät in eine Behandlung. Chronische Verläufe sind daher sehr häufig.
Im Ärztezentrum JUVENIS in Wien werden Zwangsstörungen mithilfe verhaltenstherapeutischer Interventionen behandelt.
Behandlungen & Therapien bei Zwangsstörungen
Zwangshandlungen und Zwangsgedanken
Unter Zwangshandlungen werden exzessive Wiederholungen alltäglicher Verhaltensweisen verstanden, welche nach bestimmten Regeln oder stereotyp ausgeführt werden. Sie haben das Ziel, Anspannung zu reduzieren oder befürchtete Bedrohungen/Katastrophen zu verhindern. Die Handlungen sind deutlich übertrieben. Beispiele für Zwangshandlungen: Zählzwang, Ordnungszwang, Kontrollzwang, Waschzwang, Reinigungszwang, Berührungszwang, Putzzwang, Fragezwang, Wiederholungszwang, Sammelzwang etc.
Zwangsgedanken sind Gedanken (auch Vorstellungen oder Handlungsimpulse), die sich aufdrängen und von Betroffenen als sinnlos, störend, beschämend, abstoßend oder lästig erlebt werden. Mögliche Inhalte von Zwangsgedanken: Krankheit, Sexualität, Verschmutzung, Aggression, Religion, Streben nach Ordnung etc.
Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.
Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen werden von Betroffenen als eigene Gedanken / Handlungen angesehen und nicht als von außen aufgezwungen. Sie wiederholen sich ständig und werden als unangenehm, übertrieben und unsinnig empfunden. Gegen mindestens einen Zwangsgedanken oder eine Zwangshandlung wird erfolglos Widerstand geleistet. Die Betroffenen leiden unter ihren Symptomen oder werden durch diese in ihrer sozialen oder individuellen Leistungsfähigkeit behindert. Wenn Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen oder beides an den meisten Tagen über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen vorliegen, spricht man von Zwangsstörungen.
Zwangsgedanken (z.B. „meine Hände sind voll von Bakterien“) lösen Unbehagen, Angst, Ekel, Scham aus. Diese unangenehmen Emotionen führen bei Betroffenen zu Zwangshandlungen (z.B.: Wiederkehrende Gedanken, Bilder oder Handlungen wie z.B. Waschen der Hände), welche das Unbehagen vorübergehend verschwinden lassen – man spricht von Neutralisieren.
Behandlungsablauf bei Zwangsstörungen
Um körperliche Ursachen für die Symptomatik auszuschließen, wird eine medizinische Untersuchung vor jeder Psychotherapie dringend empfohlen.
Jeder Behandlung geht eine genaue Diagnostik (Differentialdiagnostik) voraus. Diese erfordert unter anderem eine fundierte Analyse der Zwangsgedanken und Rituale (z.B.: Schwankungen der Symptome; Erwartungen und Befürchtungen; Situationen, in denen die Zwänge auftreten; Situationen, die aufgrund der Zwänge vermieden werden). Dabei kommt es meist auch zum Einsatz von spezifischen psychologischen Fragebögen. Zudem wird ein individuelles Erklärungsmodell erstellt, welches Einsicht in die Entwicklung der Störung bietet. Dieses umfasst vorexistierende Risikofaktoren (z.B. Erziehungsstile in der Familie oder in der Schule, genetische Faktoren etc.) ebenso wie Auslöser (z.B. akute oder chronische Belastungen) und aufrechterhaltende Faktoren (z.B. Neutralisieren, Vermeidungsverhalten) der Krankheit, welche im Rahmen der Behandlung besondere Berücksichtigung finden.
Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.
Verhaltenstherapeutische Interventionen bei Zwangsstörungen
Kosten
Behandlung | Preis |
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1 Therapieeinheit zur Behandlung von Zwangsstörungen (50 Minuten) | € 110 |
Die Kostenrückerstattung der „klinisch-psychologischen Behandlung“ erfolgt nicht über die Krankenkasse. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten – dies wäre jedoch vom Patienten bei seiner Zusatzversicherung zu erfragen.
Zudem gibt es auch die Möglichkeit, die klinisch-psychologische Behandlung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.
Kontakt
Für den Inhalt dieser Seite verantwortlich: Mag. Hilde Winkler