Verhaltenstherapie bei nichtorganischer Schlafstörung

Behandlung von Schlafstörung (Insomnie)

Jeder von uns kennt schlaflose Nächte – vor einer Prüfung, aufgrund eines Streits oder belastender Alltagsprobleme haben wir Schwierigkeiten ein- und/oder durchzuschlafen. Wir liegen wach im Bett, oft grübelnd, und drehen uns von einer auf die andere Seite. Besteht aber die Ein- und Durchschlafstörung mit reduzierter Dauer und Qualität des Schlafes, einschließlich frühen morgendlichen Erwachens über einen beträchtlichen Zeitraum, so spricht man von einer krankheitswertigen Schlafstörung.

JUVENIS Sprechzimmer für Verhaltenstherapie bei Schlafstörung

Behandlungen & Therapien

Was ist eine Schlafstörung?

Eine nichtorganische Schlafstörung tritt häufig als Reaktion auf ein belastendes Ereignis (Trennung, Todesfall, Jobverlust etc.) auf. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten vom Alltag abzuschalten und neigen zum Grübeln. Dadurch steigt ihr allgemeines Erregungsniveau und das Ein- und Durchschlafen wird erschwert oder verunmöglicht. Mit Fortbestehen der Schlafstörung können Betroffene selbst dann nicht mehr schlafen, wenn der Vortag entspannt und völlig stressfrei verlaufen ist. Vielmehr sind es die Gedanken an die Schlafstörung und die damit einhergehende Angst, die den Betroffenen den Schlaf rauben.

Das Bett wird immer mehr in Verbindung mit den nächtlichen Qualen gebracht. Schließlich wird unser Bett so zum Ort des Schreckens und sorgt dafür, dass die Schlafstörung weiterhin aufrecht bleibt. Aufgrund negativer Vorerfahrungen werden vor dem Zubettgehen negative Erwartungen aktiviert („ich werde auch heute nicht schlafen können“, „es wird bestimmt wieder furchtbar“). Diese negativen Erwartungen und Gedanken führen zu Gefühlen wie Zorn, Ohnmacht, Ärger etc. und schließlich zu physiologischen Veränderungen (Anspannung, Herzklopfen, Unruhe), die bewirken, dass wir tatsächlich nicht schlafen können und unsere Befürchtungen wahr werden (Teufelskreis der Schlafstörung).

Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.

Eingeschränkte Lebensqualität

Viele Betroffene neigen dazu, die Schwere der Störung zu katastrophisieren. Sie erleben den Schlaf als unkontrollierbar und unbeeinflussbar. Das schürt ihre Ängste. Patienten klagen über quälende Symptome am Tag wie beispielsweise Müdigkeit, Anspannung, Antriebslosigkeit, Reizbarkeit. Sie erleben eine Reduktion der Leistungsfähigkeit, welche in den meisten Fällen nicht objektiv nachweisbar ist. Sie befürchten aufgrund des Schlafmangels letztlich nicht mehr arbeitsfähig zu sein und ihren Job zu verlieren.

Die Patienten zeigen zudem ein ausgeprägtes Schonverhalten. Beispielsweise vermeiden sie sportliche Aktivitäten weil sie sich zu erschöpft fühlen, sie vermeiden gesellschaftliche Ereignisse aus Sorge, zu spät ins Bett zu kommen, sie neigen dazu, früh ins Bett zu gehen in der Hoffnung, länger zu schlafen usw. Insgesamt schränken sie dadurch ihre Lebensqualität zunehmend ein und der Leidensdruck erhöht sich. Es ergeben sich mitunter auch negative Auswirkungen auf Sexualität, Partnerschaft und Beruf. Zudem haben Insomnie-Patienten nachweislich ein höheres Risiko an einer psychischen Störung (z.B. Depression) zu erkranken. Ohne Behandlung ist ein chronischer Verlauf der Schlafstörung sehr wahrscheinlich.

Behandlungsablauf

Jeder Behandlung geht eine ausführliche Anamnese und Diagnostik (Differentialdiagnostik) voraus. Medizinische Untersuchungen sind erforderlich, um mögliche organische Ursachen für die Schlafstörung auszuschließen. Auch soll festgestellt werden, ob die Schlafstörung ein Symptom einer anderen psychischen Krankheit (z.B. Depression) darstellt.

Im Rahmen der Psychotherapie wird ein individuelles Erklärungsmodell erstellt, welches Einsicht in die Entwicklung der Störung bietet. Dieses berücksichtigt vorexistierende Risikofaktoren (z.B. ungesunder Lebensstil, zu hohes Leistungsbedürfnis) ebenso wie Auslöser (z.B. Jobwechsel, Beförderung, Todesfall) und aufrechterhaltende Faktoren (z.B. Erwartungsängste und ständiges Grübeln im Bett) der Krankheit, welche im Rahmen  der Behandlung besondere Berücksichtigung finden.

Bitte kontaktieren Sie JUVENIS per Telefon unter +43 1 236 3020, per E-Mail an empfang@juvenismed.at oder über das Kontaktformular, um sich einen Beratungs- oder Behandlungstermin auszumachen.

Neben einer Psychotherapie empfiehlt sich meist auch eine medikamentöse Therapie. Dafür ist es erforderlich, eine Fachärztin für Psychiatrie aufzusuchen. Ziel der Psychotherapie ist unter anderen die Vermittlung von Strategien, mit deren Hilfe die Patientin lernt, ihren Schlaf positiv zu beeinflussen ohne langfristig auf die Einnahme von Medikamente angewiesen zu sein.

Verhaltenstherapeutische Interventionen zur Behandlung einer nichtorganischen Schlafstörung

  • Therapeutische Beziehung: Die Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn stellt einen bedeutenden Wirkfaktor in der Behandlung dar. Der Therapeut unterstützt bei der Bewältigung und versucht eine Balance zwischen Veränderung und Stabilisierung zu halten.

  • Schlafrestriktion: Durch diese Methode soll erreicht werden, dass die Patientin schneller einschläft, seltener erwacht und der Schlaf insgesamt tiefer wird. Die Patientin wird angehalten, ein Schlafprotokoll zu führen. Dabei ist täglich zu notieren, wie viele Stunden sie in der Nacht im Bett verbringt und wie viele Stunden sie davon auch schläft. Nach einer ca. einwöchigen Dokumentation wird die durchschnittliche Schlafdauer berechnet. Hat sie im Schnitt 5 Stunden geschlafen, so wird ein Schlaffenster von 5 Stunden festgelegt, d.h. wenn sie um 7 Uhr aufstehen muss, darf sie erst um 2 Uhr morgens zu Bett gehen. Die Patientin ist weiterhin angehalten, täglich die Schlafdauer und ihre Bettliegezeit zu dokumentieren. Nach einer weiteren Woche berechnet der Therapeut aus diesen Werten die sogenannte Schlafeffizienz (Bettliegezeit / Schlafzeit x 100). Beträgt dieser Wert zumindest 85%, so darf das Schlaffenster um 15 Minuten pro Nacht erweitert werden. Liegt dieser Wert aber unter 85%, wird das Schlaffenster um 15 Minuten pro Nacht reduziert, wobei das Schlaffenster eine Dauer von 4,5 h nicht unterschreiten sollte. Nach einer weiteren Woche wird der Wert erneut berechnet. Je mehr Zeit die Patientin von ihrer Bettliegezeit pro Nacht auch tatsächlich schlafend verbringt, umso höher ist auch die Schlafeffizienz. Dieses Prozedere wird so lange fortgeführt, bis ein für die Patientin zufriedenstellendes Ergebnis erreicht wird. Während des Tages darf die Patientin nicht schlafen, weil dadurch der Schlafdruck absinken würde. Realistischerweise dauert eine Schlafrestriktion ca. 8 Wochen. Während dieser Therapiephase sind die Schlafzeiten streng einzuhalten und sollten auch am Wochenende auf keinen Fall verändert werden. Insofern eignet sich diese Therapiemethode nicht für Patientinnen mit Schichtdienst. Durch die anfängliche Reduktion des Schlaffensters (z.B. von 2 Uhr bis 7 Uhr morgens) steigt der Schlafdruck, folglich schläft die Patientin rascher ein und verbringt weniger Zeit wach und grübelnd im Bett. Langfristig wird dadurch erreicht, dass die Patientin das Bett nicht mehr mit Ärger, Sorgen, Grübeln etc. in Verbindung bringt. Somit wird das Bett vom Ort des Schreckens zunehmend zu einem Ort der Erholung. Zudem bekommt die Patientin das Gefühl, ihren Schlaf wieder beeinflussen bzw. kontrollieren zu können, was sich auch positiv auf das Befinden auswirkt. Vor, während und nach der Intervention wird mittels Fragebogen die Qualität des Schlafes erhoben.

  • Falsche Annahmen über die Natur des Schlafes (z.B.: Regelmäßiger nächtlicher Schlaf ist lebensnotwendig, das Befinden tagsüber ist ausschließlich vom Schlaf in der Nacht abhängig, der Schlaf vor Mitternacht ist der wichtigste, man muss zumindest 8 Stunden schlafen, um erholt zu sein) werden durch Wissensvermittlung (Psychoedukation) korrigiert und durch realistische Erwartungen ersetzt.

  • Regeln des gesunden Schlafes (Schlafhygiene) werden vermittelt: z.B. 2 Stunden vor dem Zubettgehen soll kein Alkohol getrunken werden, Nickerchen tagsüber sollten unterlassen werden, es wird abgeraten nachts auf die Uhr zu blicken.

  • Mit anhaltender Störung verbinden Patienten das Bett mit Nichtschlafen können, Grübeln, Fernsehen, Lesen, sich im Bett wälzen usw. Diese Verknüpfungen sollen in der Therapie wieder aufgelöst werden, indem Regeln der sogenannten Stimuluskontrolle vermittelt werden. Dazu gehört: Das Bett soll nur zum Schlafen und für sexuelle Aktivitäten genutzt werden, man soll erst zu Bett gehen, wenn man ausreichend müde ist, Grübeln im Bett ist zu vermeiden – in diesem Fall ist es meist besser, das Bett wieder zu verlassen –, stehen Sie morgens immer zur selben Zeit auf, wenn Sie ins Bett gehen schalten Sie sofort das Licht aus usw.

  • Erlernen einer Entspannungsmethode (progressive Muskelentspannung, Bauchatmung, autogenes Training etc.) und deren regelmäßige Anwendung.

  • Bearbeitung der Hintergrundprobleme, z.B. Trauerarbeit im Falle einer Trennung, Perfektionismus, Versagensängste etc.

  • Kognitive Therapie: Ungünstige (dysfunktionale) Gedanken / Katastrophengedanken die Schlafstörung betreffend  (z.B. Angst im Job zu versagen, nie mehr schlafen zu können, den Job zu verlieren, arbeitsunfähig zu werden, vom Partner  verlassen zu werden etc.) werden identifiziert, einer Realitätsprüfung unterzogen (d.h. hinterfragt) und durch konstruktive, realistische Gedanken ersetzt. Die Patientin lernt nach und nach ihren Katastrophengedanken kritischer gegenüberzutreten.

  • Achtsamkeitsmeditation hilft bei der Distanzierung von Grübeleien und Erwartungsängsten.

Kosten

Behandlung Preis
1 Therapieeinheit bei Schlafstörung (50 Minuten) € 110

Üblich ist eine Frequenz von 1 Therapieeinheit pro Woche.

Die Kostenrückerstattung der „klinisch-psychologischen Behandlung“ erfolgt nicht über die Krankenkasse. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten – dies wäre jedoch vom Patienten bei seiner Zusatzversicherung zu erfragen.

Zudem gibt es auch die Möglichkeit, die klinisch-psychologische Behandlung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. 

Team

Mag. Hilde Winkler

Mag. Hilde Winkler

Psychotherapeutin, (Verhaltenstherapie), Klinische- und Gesundheitspsychologin, Arbeitspsychologin
Mag. Dorothea Bertram

Mag. Dorothea Bertram

Klinische- und Gesundheitspsychologin, Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

Kontakt

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Für den Inhalt dieser Seite verantwortlich: Mag. Hilde Winkler